Verwendungszwecksteuer

Verwendungszwecksteuer
Steuer, die nicht in das allgemeine Steueraufkommen eingeht, sondern bestimmten Verwendungen zugeführt werden soll, um allokativen oder distributiven Zielen zu dienen. Durchbrechung des  Nonaffektationsprinzips.

Lexikon der Economics. 2013.

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